Keine Zensurpflicht für Schweizer Internet-Provider

Das Bundesgericht hat offenbar heute verfügt, dass eine Swisscom oder irgendein anderer Internet-Provider nach wie vor nicht verantwortlich gemacht werden kann für das, was die User machen.

Wenn ich als Internetler also einen Video anschaue übers Swisscom-Netz, der (natürlich) jemandem gehört, der dessen Nutzung definiert, so darf das der Swisscom egal sein.

Ich finde das richtig. Analogie Strassenverkehr: Die Strassen werden gebaut. Was darauf fährt, ob legal, illegal, gepimpt, veraltet, dreckschleudernd, laut ... ist dem Strassenbauer egal. Für Nutzungsfehler ist die Polizei zuständig.

Es käme wohl keinem in den Sinn, den Staat dazu zu verdonnern, dass er technisch verhindere, dass eine Dreckschleuder auf die Strasse gelangen kann. Weil es einfach nicht machbar ist.

Denn gebenüber der physischen Strasse gibt es im Internet ein Fast-Allerheilmittel: Das VPN. Wird der Druck seitens der Rechteinhaber stärker, weicht man halt auf ein VPN oder TOR aus.

Ob man einem Künstler, einer Produktionsfirma den nötigen Respekt zollt, indem man zahlt, hängt von der ethischen Einstellung des Internet-Users ab. Von nichts anderem.

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