"Nur bei 10% wird die Akteneinsicht verweigert"

... sagt der schweizerische Datenschutzbeauftragte. Die Behörden "gewähren grösstenteils die Einsichtsgesuche".

Warum ist das für mich einen Artikel wert? Weil es mich immer noch stört - ich finde 10% eigentlich noch recht viel.

Wir haben dem Verfassungsartikel §13 folgend das sogenannte Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), das jedem Bürger Einsicht in amtliche Dokumente der Behörden gewähren soll. Natürlich (...) gibt es Ausnahmen - wer hätte es gedacht.

ChatGPT listet die wie folgt auf:

Das BGÖ kennt zahlreiche Ausnahmen. Zugang kann eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden, insbesondere wenn dadurch:

  • die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt würde,
  • laufende behördliche Massnahmen gefährdet würden,
  • die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz betroffen wäre,
  • aussenpolitische Interessen beeinträchtigt würden,
  • Beziehungen zwischen Bund und Kantonen beeinträchtigt würden,
  • wirtschafts-, geld- oder währungspolitische Interessen gefährdet würden,
  • Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart würden,
  • vertraulich von Dritten gelieferte Informationen preisgegeben würden,
  • die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt würde.

Darüber hinaus gilt das BGÖ gar nicht für bestimmte Bereiche, beispielsweise:

  • Strafverfahren,
  • Verfahren der internationalen Rechtshilfe,
  • verschiedene Spezialverfahren, die eigenen Geheimhaltungsregeln unterliegen

Die Bereiche Strafverfahren und Rechtshilfe kann man ja soweit verstehen. Die Spezialverfahren, tja. Was das wohl alles umfasst ...

In der Schweiz zumindest sind wir, das Volk, der Souverän. Wir brauchen uns also nicht zu scheuen, beim Staat, unserem Angestellten, nachzufragen. Wir sollten das eventuell als Individuen mehr machen, damit der Staat merkt, das der Chef ab und an reinschaut in seine Gewurstel.

Das meine ich eigentlich neutral. Auch in der EU haben wohl alle Mitgliedsstaaten solche Gesetze. Die Frage ist halt, haben wir in der Schweiz aufgrund der direkten Demokratie mehr Macht, wenn wir sie denn wahrnähmen.

Ich habe derzeit grad einen eigenen Fall mit der ESTV. Drum - und weil heute der Datenschutzbeauftragte im Radio sprach - fand ich es die Zeit wert, mir wieder mal zu vergegenwärtigen, welche Mittel ich habe.

Aber eben, Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Denn die Währung zur regulären Ausübung der Macht heisst: Zeit.

Und deswegen nutzen das wohl zu wenige im Schnitt. Würden wir es mehr tun, würden wir vielleicht viel mehr steuern können als mit unseren Initiativen - denn die brauchen noch viel mehr Zeit-Cash.

Ich finde das schon ein wichtiges Thema, denn wenn alle nur immer auf den Staat einschlagen: Habt ihr denn mal geschaut, wieso der was so macht, dass es euch stört. Müssen wir uns nicht immer selbst an der Nase nehmen, wenn's anders läuft als gewollt? Die schweigende Mehrheit also, die wie dunkle Materie in den Abstimmungen die Gravitation der trägen Masse offenbart.

Nun, immerhin 90%. Und ich bin ja auch einer derer, die dem Schweizer Staat grundsätzlich förderliche Absichten unterstellt. Schliesslich misstraut der Chef ja auch in der Wirtschaft nicht per se jedem Mitarbeiter ...

Kommentare (Kommentar-Moderation ist aktiv. Ihr Kommentar erscheint erst nach Prüfung.)
BlogCFC was created by Raymond Camden. This blog is running version 5.9.8.012. Contact Blog Owner